
| Lagekarte | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Bundesland: | Baden-Württemberg |
| Verwaltungssitz: | Tübingen |
| Fläche: | 8.918 km² |
| Einwohner: | 1.806.616 (31. März 2008) |
| Bevölkerungsdichte: | 203 Einwohner je km² |
| Bezirksgliederung: | 1 Stadtkreis und 8 Landkreise mit insgesamt 255 Gemeinden |
| Regierungspräsidium | |
| Regierungspräsident: | Hermann Strampfer |
| Adresse der Bezirksregierung: |
Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen |
| Website: | www.rp.baden-wuerttemberg.de |
| E-Mail-Adresse: | poststelle@rpt.bwl.de |
| Detailkarte | |
Der Regierungsbezirk Tübingen ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie über den Land- und Stadtkreisen sowie unter der Landesregierung.
Inhaltsverzeichnis |
Der Regierungsbezirk Tübingen liegt im Südosten Baden-Württembergs. Er hieß bis zum 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern, hatte damals allerdings noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Bodensee, im Westen an die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe, im Norden an den Regierungsbezirk Stuttgart und im Osten an Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg sowie die ehemals preußischen Hohenzollerischen Lande bzw. für das ehemalige Bundesland Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt.
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
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Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Tübingen. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Die Regierungspräsidenten (seit 1973):
Der Regierungsbezirk umfasst
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:
Die 14 (ab 1. Januar 2009 15) Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
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